Schimmelbefall in der Wohnung


Schimmel in der Wohnung?
Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter


Blog

WER IST SCHULD BEI SCHIMMELBILDUNG IN DER WOHNUNG?


Wenn es um das Thema Schimmelbefall in der Wohnung geht und in diesem Zusammenhang um das richtige Lüften, dann ist das ein ewiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Schnell – und oftmals vorschnell – wird dann der schwarze (Schimmel-)Peter vom Mieter an den Vermieter und anders herum vom Vermieter an den Mieter gereicht. Aber wem ist beim Schimmelbefall in der Mietwohnung die Schuld zuzusprechen? Und welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter in diesem Fall?

Blog

Das richtige Lüften und Heizen ist wichtig um Schimmelbefall zu vermeiden.



Schimmelbefall in der Wohnung nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Klar ist: Schimmel in der Wohnung oder im Haus sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Er ist nicht nur unschön anzusehen und kann zu unangenehmen Gerüchen führen, sondern kann unter Umständen auch gesundheitliche Folgen haben. Rechtlich ist geregelt: Schimmel stellt einen Sachmangel gemäß § 536 Abs. 1 BGB dar. Allerdings nur dann, wenn der Schimmel auf eine mangelnde technische Tauglichkeit der Wohnung zurück zu führen ist. Diese eindeutig nachzuweisen, unterliegt allerdings hohen Anforderungen.

So weist der Bundesgerichtshof regelmäßig Mieter in die Schranken und verdeutlicht, dass Schimmelpilz, der durch unzureichendes Lüften und Heizen entstanden ist, grundsätzlich nicht als Sachmangel der Wohnung anzusehen ist. Hier obliegt es allerdings und wiederrum dem Vermieter, den Beweis dazu zu führen, dass die Schimmelbildung durch einen Fehler des Mieters – sprich falsches oder gar kein Lüften, falsches Heizen oder beides in Kombination – entstanden ist. Dies wird ihm anhand eines Sachverständigengutachtens in der Regel auch gelingen, wenn dies denn der Fall ist.


Schimmel in der Wohnung vermeiden – so lüften Sie richtig

Um Schimmelbefall in Wohnräumen zu vermeiden, lautet das Zauberwort „richtiges Lüften“. Dauerlüften mittels Fenster auf Kippstellung ist grundsätzlich falsch. Der richtige Weg ist das Stoßlüften der Fenster für zwei bis drei Mal täglich und für fünf bis zehn Minuten. Da dies leider nicht jedem bekannt zu sein scheint, tut der Vermieter gut daran, den Mieter in schriftlicher Form über richtiges Lüftungsverhalten aufzuklären und dies dem Mietvertrag beizufügen, um im Streitfalle Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend machen zu können. Hierzu gehören auch Hinweise auf die Bausubstanz des Hauses wie Altbau, energetischer Neubau, Restfeuchte bei Erstbezug eines Neubaus und so weiter. Auch das Thema „richtiges Heizen“ gehört dazu.


Bauphysikalische Kenntnisse können Schimmelbildung vermeiden

Auch fehlende bauphysikalische Kenntnisse – oftmals bei beiden Parteien – führen zu Schimmelbildung. Und leider allzu oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Kellers wäre es zum Beispiel richtig, an sonnigen und frostigen Wintertagen Stoßzulüften, um die Feuchtigkeit aus den Räumen heraus zu bekommen und nicht fälschlicherweise im Sommer ganztägig. Denn im feuchtwarmen Sommer gelangt die Feuchtigkeit in das Gebäude und verbleibt dort auch erst einmal.

Baulich wird bei älteren Gebäuden oft der Fehler gemacht, die Räume von innen zu dämmen. Und das meist mit billigen Werkstoffen anstatt von außen mit hochwertigem Dämmmaterial, weil dies auf den ersten Blick zu aufwändig und zu teuer erscheint. Aber: Hierdurch verlagert man den sogenannten „Taupunkt“ von außen nach innen und das langfristige Problem ist da. Gerade auch bei nachgedämmten Gebäuden holt man sich bei nicht fachgerechter Arbeit „Läuse und Flöhe“ ins Haus. Auf einmal entsteht ein Problem, das vorher nicht da war. An schlecht gedämmten Übergängen, Fensterlaibungen und Dachüberständen entstehen auf einmal Wärmebrücken und schon geht es los mit dem Schimmelbefall.


Sachverständiger hilft bei Schimmel in der Wohnung

Man sieht also, dass das Schimmelpilz-Problem sowohl von der Vermieterseite als auch von der Mieterseite betrachtet werden muss. Beide Parteien können ihre Vermutungen – der Vermieter das falsche Lüftungsverhalten des Mieters und der Mieter die baulichen Unzulänglichkeiten der Wohnung – über einen Sachverständigen belegen lassen.

Schimmelpilz kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen – insbesondere bei jungen und kranken Menschen. An dieses Thema ist also mit Sinn und Verstand heran zu gehen. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Makler und auch als Vertrieb für hochgedämmte Neubauten verfügen wir über gute Kenntnisse beim Thema Schimmel. Gerne stehen wir im ersten Schritt mit Tipps und Beratung zur Seite – und empfehlen im zweiten Schritt gerne erfahrene Sachverständige für diese Themenschwerpunkte weiter.




Bildnachweis:



Kontakt