Maklerprovision 2021 – Das ändert sich beim Haus- und Wohnungskauf


NEUE REGELUNGEN BEI DER PROVISION FÜR IMMOBILIENMAKLER


Blog

WIE VERTEILEN SICH DIE MAKLERKOSTEN BEIM HAUSKAUF? DAS ÄNDERT SICH 2021 FÜR KÄUFER UND VERKÄUFER BEI DER PROVISION FÜR DEN IMMOBILIENMAKLER.


Seit dem 23. Dezember 2020 ist sie offiziell in Kraft: Die Neuregelung der Provision für Immobilienmakler. Bereits am 14. Mai 2020 wurde das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Was ändert sich für Käufer und Verkäufer von Immobilien in Sachen Maklerprovision 2021? Wer zahlt den Makler beim Hauskauf? Und wer profitiert letztlich von der neuen Regelung bei der Provision für Immobilienmakler?

Blog

Ist der Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig, zahlen beide Parteien eine Provision.







Blog

Achtung! Nicht alle Immobilien sind von der Neuregelung betroffen.







Provision Immobilienmakler: Wer zahlt den Makler beim Hauskauf?


Grundsätzlich gilt: Der Immobilienmakler ist der Mittler zwischen den Parteien. Im Falle einer Doppeltätigkeit, sprich einer Tätigkeit sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer, gilt ab sofort, dass beide Auftraggeber eine Provision für den Immobilienmakler in gleicher Höhe zahlen. Wird der Makler nur für den Verkäufer tätig, soll der Käufer sich aber an der Provision für den Immobilienmakler beteiligen, ist diese Beteiligung auf maximal die Hälfte von dem, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde, begrenzt.1

Durch diese beiden alternativ zueinanderstehenden Regelungen soll verhindert werden, dass der Käufer, oftmals der Zweitauftraggeber, allein die Provision für den Immobilienmakler zahlt. Vor allem dann, wenn der Makler vom Verkäufer zuerst beauftragt wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass der Immobilienmakler nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden kann. Der Makler muss nun mit dem Verkäufer ebenso eine Provision verhandeln.2

Damit hat der Bundestag – soweit es die in den meisten Fällen übliche Doppeltätigkeit des Maklers betrifft – genau das gesetzlich umgesetzt, was bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird. Der Gesetzgeber hat ein Leitbild normiert, bei dem der Makler als fairer Mittler zwischen den Parteien des Kaufvertrages handelt und die Provision für den Immobilienmakler gerecht auf beide Schultern verteilt wird.


Doppeltätigkeit und Provision für Immobilienmakler – Paritätisches Halbteilungsprinzip


In Deutschland hat sich die Doppeltätigkeit des Maklers etabliert. 80 bis 90 Prozent der Immobilienmakler werden auf diese Weise gleichzeitig für Verkäufer und Käufer tätig.

In Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Hamburg oder in Teilen Hessens hat sich der Immobilienmakler bislang trotz Doppeltätigkeit allein oder überwiegend vom Käufer bezahlen lassen. Diese Praxis wird mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beendet.

Kommt es nun zum Abschluss des vermittelten Kaufvertrages, wird die Provisionsforderung gegenüber beiden Parteien nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§ 656C BGB N.F.) gestellt. Hier gilt der Grundsatz: Sobald Verkäufer und Käufer einen Maklervertrag schließen, sollen beide im Erfolgsfall auch die gleiche Provision an den Immobilienmakler zahlen.3

Weiterhin kann der Verkäufer nach wie vor auch der alleinige Auftraggeber des Maklers sein und nach erfolgreicher Vermittlung allein für dessen Dienstleistung bezahlen. Dies ist bereits gängige Praxis – zum Beispiel bei der Vermittlung von Neubauimmobilien. Hier ist das Maklerhonorar im Kaufpreis enthalten, ähnlich, wie es bei der Vermittlung von Wirtschaftsgütern wie zum Beispiel Möbeln oder Autos üblich ist.


Provision Immobilienmakler: Anwendungsbereiche der Neuregelung


Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser findet ab sofort in folgenden Fällen Anwendung:

Beim Verkauf von

  • Einfamilienhäusern,
  • Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung,
  • Einfamilienhäusern auf Erbpachtgrundstücken,
  • Grundstücken und der Erstellung eines Einfamilienhauses (in Verknüpfung),
  • Eigentumswohnungen
  • und Ferienhäusern/Ferienwohnungen zur ganzjährigen Selbstnutzung kann die Provision für Immobilienmakler gleichmäßig auf Käufer und Verkäufer verteilt werden.

Auf der anderen Seite gibt es Fälle, die von der Neuregelung zur Provision für Immobilienmakler ausgenommen sind. Dazu gehören

  • Baugrundstücke
  • Wohnungspakete
  • Zweifamilienhäuser
  • Ferienhäuser (gewerbliche Nutzung)
  • Mietshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Spezialimmobilien

In den nicht von der Neuregelung betroffenen Immobilien kann die Maklerprovision entsprechend, ohne zwingend hälftige Teilung, zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und abgestimmt werden.


Neuregelung der Maklerkosten beim Hauskauf? Für uns seit jeher gängige Praxis


Für uns bei BIEGEL IMMOBILIEN ist die gerechte Teilung des Maklerhonorars auf beide Vertragsparteien nicht neu. Da wir unseren Beruf und unsere Aufgabe als Mittler zwischen den Parteien verstehen, teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision für uns als Immobilienmakler auch hälftig. Schließlich kommen unsere sachkundige und kompetente Beratung und Dienstleistung beiden Seiten gleichermaßen zugute. Selbstverständlich ist es ebenso möglich, dass uns der Verkäufer bei gesamter Übernahme der Maklerkosten beauftragt.

Wie in jedem anderen Gewerbe unterliegt auch unsere Dienstleistung einer entsprechenden Wirtschaftlichkeit. Daher möchten wir mit Kunden zusammenarbeiten, die eine gute, ehrliche und umfassende Dienstleistung einem Discounter vorziehen und den Wert einer solchen Leistung zu schätzen wissen. Billiger geht immer und „Geiz ist geil“. Aber allgemein bekannt ist auch der Ausspruch: „Wat nix kost, dat is och nix“.


Wir beraten Sie zu den Maklerkosten beim Hauskauf


Gerne informieren wir Sie umfassend über die jeweiligen Vorteile und Abwägungen in Bezug auf die Verteilung der Provision für Immobilienmakler sowie über die gesetzliche Neuregelung und ihre Besonderheiten. Wie immer gilt auch hier: Man muss einfach miteinander sprechen. Bei einem guten Geschäft sind die Vorteile stets für alle Beteiligten gleich hoch anzusetzen – das entspricht seit Gründung des Unternehmens 1993 unserer Firmenphilosophie.

1 https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/
2 https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/
3 https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/



Bildnachweis:



Kontakt